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mietgeraete

Bedingungen mietweiser Überlassung

1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Übergabe bzw. der angezeigten Bereitstellung an Abholer oder Frachtführer, es endet mit fristgerechter Rückgabe bzw. Rücksendung auf Vermieterlager, jedoch nicht vor Ablauf notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten.

2. Die Miete versteht sich ohne Kosten für: Ver- und Entladen, Frachten und Transporte bei Hin- und Rücklieferung, ohne Gestellung von Betriebsstoffen und Personal. Versand ab und auf Vermieterlager erfolgt auf Gefahr des Mieters.

3. Mietentgelte sind zuzüglich MwSt. im Vertrag pro 8-Stundentag festgelegt. Durch Schlechtwetter, Instandsetzung o. ä.. verursachte Ausfalltage können nicht bei der Berechnung des Mietentgeltes berücksichtigt werden. Eine Lösung des Mietvertrags vor Ablauf der Mindestmietzeit ist nicht möglich.

4. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu zahlen. Bei Säumnis wird der Mieter mit Tages- bankzinsen belastet.

5. Verwendung der Mietsache im Interesse oder Auftrag dritter Personen ist nur mit Zu-stimmung des Vermieters zulässig.

6. Mietgegenstände hat der Mieter bei Übergabe sofort bei Zahlung ohne Verzug zu prüfen. Unterbliebene Rüge bedeutet Vollständigkeit und Geeignetheit für Vertragsgebrauch. Schadenseintritt nach Übergabe hat der Mieter sofort zu melden und soweit er den Schaden zu vertreten hat, sofort auf eigene Kosten zu beheben. Überbeanspruchung ist unstatthaft. Wartung und Pflege, Beachtung der Betriebsanleitung, tägliche Ölkontrolle, Ölwechsel, Schmierung dringend geboten. Bei Reparatur ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigten.

7. Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen, ansonsten erfolgt kostenpflichtige Instandsetzung. Wird die Maschine in verschmutztem Zustand zurück-geliefert, werden dem Mieter die Kosten der Reinigung nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Die Geräte werden mit vollem Treibstofftank ausgeliefert. Der bei Rückgabe fehlende Treibstoff wird berechnet.

8. Der Mietgegenstand ist weder haftpflicht- noch kaskoversichert. Sämtliche Risiken wie z. B. Unfall, Brand, Diebstahl gehen zu Lasten des Mieters.

9. Die Berechnung erfolgt nach der tatsächlichen Mietdauer. Es wird jeweils der günstigste Tagessatz angerechnet. Der Tag der Abholung und der Tag der Rücklieferung wird be-rechnet. Zwischen-Rechnungen nach unserer Wahl sind zulässig.

10. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Mieters bzw. des Käufers: Dettingen u. Teck, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten , die sich aus dem Vertrag ergeben, ist das Amts-gericht Kirchheim u. Teck, ohne Rücksicht auf Art und Höhe des Streitgegenstandes, so-weit gesetzlich zulässig.

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